Für Mobilitätshilfen wie Rollatoren, Rollstühle oder Elektrorollstühle kann in der Schweiz je nach persönlicher Situation eine finanzielle Unterstützung möglich sein.
Als mögliche Kostenträger kommen unter anderem die Invalidenversicherung, die AHV, die Krankenkasse, die Unfallversicherung oder Ergänzungsleistungen infrage.
Welche Stelle zuständig ist, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Ursache und Dauer der Mobilitätseinschränkung
- Alter der betroffenen Person
- medizinische Notwendigkeit
- Art des benötigten Hilfsmittels
- persönlicher Versicherungsstatus
- vorgängige Prüfung durch den Kostenträger
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl
Die Wahl des passenden Hilfsmittels ist ein wichtiger Bestandteil der Abklärung.
rehabedarf.ch unterstützt Sie bei:
- der persönlichen Beratung
- der Auswahl eines geeigneten Modells
- der Vermessung und Anpassung
- einer Probefahrt
- der Erstellung einer detaillierten Offerte
- der Bereitstellung von Produktinformationen
- der Unterscheidung zwischen Grundausstattung und optionalem Zubehör
So erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für die Anfrage bei der zuständigen Versicherung oder Institution.
Kostenübernahme durch die IV
Die Invalidenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an Hilfsmittel leisten, die für die Selbstständigkeit, Fortbewegung, Ausbildung, Arbeit oder Bewältigung des Alltags notwendig sind. Dazu können beispielsweise gehören:
- Rollatoren und Gehböcke
- manuelle Rollstühle
- Elektrorollstühle
- bestimmte Zusatzantriebe
- Rampen oder weitere Mobilitätshilfen
Geprüft wird, welche Versorgung im individuellen Fall zweckmässig und geeignet ist.
Unterstützung durch die AHV
Die AHV beteiligt sich an ausgewählten Hilfsmitteln für Personen im Rentenalter.
Bei manuellen Rollstühlen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Beitrag möglich sein. Besonders wichtig ist zudem die sogenannte Besitzstandsgarantie: Wer bereits vor dem AHV-Alter ein Hilfsmittel der IV erhalten hat, kann möglicherweise weiterhin Anspruch auf Unterstützung haben.
Krankenkasse und MiGeL
Die Grundversicherung übernimmt bestimmte medizinisch notwendige Mittel und Gegenstände gemäss der Mittel- und Gegenständeliste MiGeL.
Ob eine Gehhilfe oder ein anderes Hilfsmittel darunter fällt, wird anhand der medizinischen Situation und der geltenden Bestimmungen geprüft.
Eine ärztliche Verordnung kann ein wichtiger Bestandteil der Abklärung sein.
Ergänzungsleistungen
Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen können je nach Kanton bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten geltend machen.
Dazu können in einzelnen Fällen auch Hilfsmittel oder nicht gedeckte Restkosten gehören.
Die konkreten Voraussetzungen werden durch die zuständige kantonale Stelle geprüft.
Unfallversicherung
Wird ein Hilfsmittel aufgrund eines Unfalls benötigt, kann die Unfallversicherung zuständig sein.
Dies kann beispielsweise bei einer längerfristigen Mobilitätseinschränkung nach einem Arbeits-, Freizeit- oder Verkehrsunfall der Fall sein.
Rollator
Bei einem Rollator können je nach Situation verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Mögliche Ansprechpartner sind:
- Invalidenversicherung
- Krankenkasse
- Ergänzungsleistungen
- Unfallversicherung
- Zusatzversicherung
- Pro Senectute oder Pro Infirmis
Manueller Rollstuhl
Ein manueller Rollstuhl kann abhängig von Alter, Ursache und medizinischem Bedarf unter anderem durch die IV, AHV, Unfallversicherung oder Ergänzungsleistungen unterstützt werden.
Die passende Ausführung wird anhand der Nutzung und der individuellen körperlichen Anforderungen bestimmt.
Elektrorollstuhl
Ein Elektrorollstuhl kann infrage kommen, wenn die selbstständige Fortbewegung mit einem manuellen Rollstuhl nicht ausreichend möglich ist.
Dabei werden unter anderem die Bedienbarkeit, die Wohnsituation, der Einsatzbereich und die funktionellen Anforderungen berücksichtigt.
Eine persönliche Erprobung ist besonders empfehlenswert.
Seniorenmobil und Elektromobil
Auch bei einem Seniorenmobil lohnt sich eine individuelle Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten.
Entscheidend sind der gesundheitliche Bedarf, der vorgesehene Einsatz und die Einordnung des konkreten Fahrzeugs durch die zuständige Stelle.
So gehen Sie am besten vor
- Lassen Sie Ihren Bedarf medizinisch beurteilen.
- Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung.
- Testen Sie das geeignete Hilfsmittel.
- Lassen Sie eine detaillierte Offerte erstellen.
- Klären Sie die Kostenübernahme mit der zuständigen Stelle.
- Bestellen Sie das Hilfsmittel nach erfolgter Abklärung.
Persönliche Beratung bei rehabedarf.ch
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Hilfsmittels und stellen Ihnen die benötigten Produktinformationen sowie eine detaillierte Offerte zur Verfügung.
Besuchen Sie unseren Showroom oder kontaktieren Sie unseren Kundendienst für eine persönliche Beratung.
Wichtiger Hinweis
Die Finanzierungsmöglichkeiten werden immer individuell geprüft. Die endgültige Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die zuständige Versicherung, Behörde oder Institution.